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Channel: Thomas Perke –Überwachungskamera Test
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Videoüberwachung ist steuerlich absetzbar

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Laut einer polizeilichen Kriminalstatistik besitzen selbst Einbrecher eine Saison. In den Monaten von Oktober bis März finden somit die zahlreichsten Einbrüche Statt. Leider gibt es zu dieser Statistik, für das Jahr 2014 eine weitere traurige Statistik die einen neuen Rekord erreicht hat. So wurden für dieses Jahr 150.000 Einbrüche gemeldet. Das sind mehr als 17 Einbrüche in nur einer Stunde.

Überwachungskamera steuerlich absetzbar

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat jetzt festgelegt, dass für das aktuelle Jahr und die darauf folgenden zwei Jahre jeweils 10 Millionen Euro zum Schutz privater Einbrüche, sprich Wohnungseinbrüche als Finanzierung zur Verfügung gestellt werden.

So hat dies zur Folge, dass beispielsweise Montagekosten bis zu einem Wert von 1.200,- Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Da kommt es gelegen, dass neben sinkenden Preisen und immer besser werdender Technik bei der Entwicklung von Sicherheitssystemen, auch die, zur heimischen Überwachung installierte Überwachungskamera steuerlich absetzbar ist.

Zuschüsse der staatlichen KFW Bank

Aber es geht noch weiter. Über die staatliche KFW Bank können ab sofort Zuschüsse in Höhe von maximal 1.500,- Euro des Einkaufwertes beantragt werden. Bis zu diesem Betrag und einem Wert ab 500,- Euro können bis zu 20% für die Anschaffung beantragt werden.

So wurde das neue Konzept für den Schutz vor Einbrüchen, der DFK (Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention), in Gemeinschaft mit dem Polizeischutz erarbeitet. Diese beachten den polizeilichen Hinweis zum Schutz vor Einbrüchen und weiten die bestehende KFW Unterstützung aus.

Zu den Maßnahmen und zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen gehört auch der Einbau einer Überwachungskamera. Diese müssen jedoch dem Schutz vor Einbruch nach der DIN EN 50 131, Grad 2 oder besser genügen. Berechtigt zur Unterstützung sind Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhäuser sind oder Besitzer von Eigentumswohnungen die selbst genutzt oder auch vermietet werden. Aber auch Mieter, die eine Zustimmung vom Vermieter besitzen, werden berücksichtigt.

Weiterführende Informationen hierzu gibt es bei der KFW Bank

Fazit: Wenn der Gesetzgeber bereits die Notwendigkeit anhand dieser aktuellen Situation, sprich der dramatisch steigenden Zahlen, weiter zunehmender Einbrüche erkannt hat, sollte man die Möglichkeit zur Sicherung seines privaten Eigentum mittels einer staatlicher Finanzierung auch in Anspruch nehmen. Wer sich, sein Eigentum und vor allem seine Familie vor Einbruch schützen möchte, sollte sich auch der zukünftigen Entwicklung zur Förderung und zum Schutz seiner eigenen vier Wände auseinandersetzen.

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